Fahrradmonteur/-in
Struktur des Ausbildungsberufs
Zweijährige Ausbildung mit gemindertem Theorieanteil.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 2 Jahre.
Ausbildungsordnung der Fahrradmonteure
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004
Ausbildungsordnung Fahrradmonteur
Arbeitsgebiet
Fahrradmonteure/-innen arbeiten in Betrieben des Zweiradhandels und des Zweiradhandwerks.
Berufliche Qualifikationen
Fahrradmonteure/-innen arbeiten selbständig in Verantwortung für die vollständige Ausführung ihrer Arbeitsaufträge. Sie montieren Fahrräder aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen und halten sie instand.
Sie ändern Fahrräder im Rahmen gegebener Einstellmöglichkeiten und durch Austausch von Komponenten nach Kundenwünschen.
Bei ihren Arbeiten wenden sie berufsfachliche Techniken an wie Prüfen, Messen, Montieren, Demontieren, Fügen, Trennen sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten.
Sie planen, kontrollieren Arbeitsabläufe, wenden Prüf- und Messeinrichtungen an und bewerten Arbeitsergebnisse.
Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen halten Fahrräder, andere branchenübliche Produkte instand, montieren, demontieren Bauteile und Baugruppen.
Sie rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzteilen aus, empfehlen Dienstleistungen, Waren und Produkte.
Mindestausbildungsvergütung 2025
Ab den 1. Januar 2020 gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.
Auszubildende die ihre Ausbildung 2025 beginnen erhalten im
1. Ausbildungsjahr 682,00 Euro
2. Ausbildungsjahr 805,00 Euro
Berichtsheftführung ab 01.10.2017
Für alle Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Oktober 2017 geschlossen werden, gilt verpflichtend: die Vertragsparteien müssen angeben, in welcher Form der Ausbildungsnachweis, also das Berichtsheft, geführt wird – schriftlich oder elektronisch. Für alle Ausbildungsverträge, die bis einschließlich 30. September 2017 abgeschlossen werden (= Datum des Vertragsabschlusses), gilt diese Verpflichtung nicht.
Muster-Vereinbarung-Berichtsheftführung
Hier finden Sie Musterblätter, Hinweise, Vorschriften zum führen des Berichtsheft – Ausbildungsnachweis.
Berufsklassifikation
Bundesagentur für Arbeit (BA) 2853
Statistisches Bundesamt (StBA) 2813
Berufsschlüssel 12171-00
Anerkennungsdatum /Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin, BGBl. Jg. 2004, Teil I Nr. 25, S. 993 vom 27. Mai 2004, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 189a vom 6. Oktober 2004