Formulare
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HWK Ausbildungsvertrag:
Richtlinien zur Anmeldung der Gesellen/Abschlussprüfung
Richtlinien zur Gesellenprüfungsanmeldung
Richtlinien_Gesellenpruefung.doc
Fahrradmonteur/innen
Anmeldeformular: Zur Abschlussprüfung Anmeldung_AP_GP
Anmeldeformular: Zur Zwischenprüfung Anmeldung_ZP
Zweiradmechatroniker/innen
Anmeldeformular: Gestreckte Gesellenprüfung Teil 1 Anmeldung_Teil 1 _AP_GP
Anmeldeformular: Gestreckte Gesellenprüfung Teil 2 Anmeldung_Teil 2_AP_GP
Antrag – Verlängerung -Verkürzung der Ausbildungszeit
Antrag_Verlaengerung_nichtbest_Pruefung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Teil II
AUK
AU-Mängelstatistik Jahresprüfnachweisblatt [PDF-Dokument]
Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung ohne Berufsausbildung (sog. Externenprüfung)
Wer keine Berufsausbildung absolviert hat, kann dennoch zur Prüfung zugelassen werden. Bewerber müssen in diesem Fall nachweisen, dass sie im betreffenden Prüfungsberuf mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit gearbeitet haben.
Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf werden dabei angerechnet. So muss für eine zweijährige Berufsausbildung eine dreijährige Berufstätigkeit und für eine dreijährige Berufsausbildung eine 4,5-jährige Berufstätigkeit vorliegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann von der Mindestzeit der Berufstätigkeit ganz oder teilweise abgesehen werden.
Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu berücksichtigen.
- Antrag auf Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung ohne Berufsausbildung
- Anmeldung_AP_GP_extern
- Antrag auf Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung aufgrund schulischer oder sonstiger Bildungsgänge
- Anmeldung_AP_GP_schulisch