
MotorradBerufsbild
- Zweiräder erobern die Straße. Fahrräder, weil sie zu den umweltfreundlichsten Verkehrsmitteln zählen und obendrein als Fitnessgerät dienen. Dann gibt es noch Mountain-Bikes, BMX- und Rennräder in allen Variationen. Nicht zu vergessen: Das Stück Freiheit – das Motorrad, ausgestattet mit reichlich PS und Elektronik. Wem das eine Nummer zu groß ist, düst mit Mofa oder Mokick zum Ziel oder zum Zweiradmechatroniker.
Schützende Karosserien haben diese Fahrzeuge alle nicht. Deshalb müssen sie beim Wartungsdienst gewissenhaft auf Verkehrssicherheit gecheckt werden. Dazu kommen Reparaturen wie z. B. Rahmen vermessen und richten. Oder ein Motorrad wird auf Easy Rider-Look getrimmt und erhält eine lange Gabel, andere Räder etc.
Der Zweiradmechatroniker muss ganz schön was auf dem Kasten haben in puncto Elektronik und aktueller Fahrzeugtechnik mit allen hydraulischen Drum und Dran. Dazu kommt die breite Palette der Metallbearbeitung. Und – ganz wichtig: umweltfreundliches Arbeiten. Freundlichkeit ist auch das Motto bei vielen Beratungsgesprächen mit Kunden. Ist doch ganz anständig was los in diesem Beruf. Die Ausbildung ist in zwei Fachrichtungen möglich: (1) Motorradtechnik, (2) Fahrradtechnik.
Tätigkeiten Motorradtechnik (1)
- Arbeitsablauf organisieren und planen, Bereitstellung der Arbeitsmaterialien
- Überprüfung und Wartung des Fahrzeugs und einzelner Baugruppen, Systeme und defekte Teile demontieren, austauschen, instandsetzen
- Einstellen Lager-, Brems- und Kupplungsspiel, Kettenspannung, Gangschaltung, Zündzeitpunkt, Leerlaufdrehzahl, Abgaswerte
- Beratung der Kunden, Rücksprache mit Kunden bei notwendigen Folgereparaturen
Tätigkeiten Fahrradtechnik (2)
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- Warten der Fahrzeuge, Laufräder einspeichen und zentrieren, Funktionskontrollen durchführen, Fahrzeug Probe fahren oder Gerät zur Probe betreiben
- Einstellen der Kettenspannung, der Gangschaltung
- Beratung und Verkauf von Fahrzeugen und Zubehör, Tätigkeiten im Verkauf, Lagerhaltung
- Beratung der Kunden, Rücksprache mit Kunden bei notwendigen Folgereparaturen
Berichtsheftführung
Hier finden Sie Musterblätter, Hinweise, Vorschriften zum führen des Berichtsheft – Ausbildungsnachweis.
Muster-Vereinbarung-Berichtsheftführung
Infoblatt-Berichtsheft-Neu
Berichtsheft-Muster
Ausbildungsdauer
3 ½ Jahre
Rahmenlehrplan
Betrieblicher Rahmenlehrplan
Schulischer Rahmenlehrplan
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur
- handwerkliches Geschick, Spaß am Umgang mit Kunden
- Interesse an moderner Technik
Prüfungen
- Teil 1 der Gesellenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
- Gesellenprüfung
Ausbildungsordnung Zweiradmechaniker
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechaniker/in vom 25. Juli 2008
Ausbildungsordnung Zweiradmechaniker
Ausbildungsordnung Zweiradmechatroniker
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker/in vom 13.06.2014
Ausbildungsordnung_Zweiradmechatroniker
Was ist neu bei der Zwischen- und Gesellenprüfung?
Die Bewertung der Zwischenprüfung fließt mit in das Ergebnis der Gesellenprüfung ein (”Gestreckte Gesellenprüfung”).
Weiterbildungs-/Aufstiegsmöglichkeiten
Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z. B. über Zweiradmechanik, Kfz-Wartung, -Pflege und -Reparatur, Kraftfahrzeugbau und -mechanik – allgemein, Blechverarbeitung und -bearbeitung, Fahrzeugrestauration, Schweißtechnik im Kfz-Bereich und Karosseriebau, Hydraulik – allgemein
nach entsprechender Berufspraxis Fortbildung zum Zweiradmechanikermeister/-in, Techniker/-in der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik oder Maschinentechnik, Betriebswirt des Handwerks
Mindestausbildungsvergütung 2023
Ab den 1. Januar 2020 gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.
Auszubildende, die ihre Ausbildung 2023 beginnen, sollen im ersten Ausbildungsjahr in der Regel eine gesetzliche Mindestvergütung in Höhe von 620,00 € erhalten.
1. Ausbildungsjahr 620,00 Euro
2. Ausbildungsjahr 732,00 Euro
3. Ausbildungsjahr 837,00 Euro
4. Ausbildungsjahr 868,00 Euro
Das Anfangsgehalt nach der Ausbildung richtet sich nach der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Was ist neu bei dem/der Zweiradmechatroniker/-in?
Die Ausbildung erfolgt getrennt, entweder in der Fachrichtung Fahrradtechnik oder Motorradtechnik.
Neu ist – unabhängig von den normalen Standardaufgaben – auch das Beraten und die Kommunikation mit Kunden, der Verkauf von Waren und Produkten sowie der Umgang mit dem Internet zur Reparatur-Informationsrecherche.
Wer darf den/die Zweiradmechatroniker/-in ausbilden?
Alle Betriebe des Zweiradmechaniker-Handwerks und des Zweiradhandels, die über eine entsprechende Ausstattung der jeweiligen Fachrichtung verfügen.
Wie sieht die Ausbildungsstruktur aus?

Ausbildungsstruktur
Der Ausbildungsberuf ist dem neu geschaffenen Berufsfeld “Fahrzeugtechnik” zugeordnet. Nach gemeinsamer Grundbildung aller fahrzeugtechnischen Berufe im ersten Ausbildungsjahr werden im zweiten Ausbildungsjahr für die zukünftigen Zweiradmechatroniker/-innen wiederum gemeinsame Ausbildungsinhalte bestimmend, die durchgreifende Fachlichkeit sichern. Schließlich wird im dritten und vierten Ausbildungsjahr in der Fachrichtung “Fahrradtechnik” oder der Fachrichtung “Motorradtechnik” ausgebildet. Die hier folgende Spezialisierung findet ihren Niederschlag in der Fachrichtung “Motorradtechnik” in der vertieften Beschäftigung mit dem Motor und seinen Systemen. Bei der Fachrichtung “Fahrradtechnik” in der Behandlung der Themenbereiche Verkauf, Präsentation und Beratung des Kunden.