Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Zweiradmechaniker-Handwerk
Prüfungsvorbereitung Winter 2024
Die Zweiradmechaniker Innung Berlin bietet wie schon in den vergangenen Jahren
vor den Gesellenprüfungen der Zweiradmechatroniker und Fahrradmonteure Prüfungsvorbereitungen in der Schulungsstätte Bernau an.
Prüfungsvorbereitung Metall AP / GP1 16.12 – 20.12.2024 525.- €
Maschinelles Bearbeiten GP2 (Drehen) 16.12. – 20.12.2024 525.- €
Prüfungsvorbereitung Motorrad GP2 25.11. – 29.11.2024 495.- €
Prüfungsvorbereitung GP1 25.11. – 29.11. 2024 495.- €
Prüfungsvorbereitung Fahrrad AP/GP2 02.12. 06.12.2024 495.- €
Änderungen und Zusatztermine möglich.
Innungsmitglieder erhalten 50.- € Rabatt
Anmeldungen
falk@zweiradmechaniker-innung-berlin.org
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Grundstufen 2024
Hier ist der neue Schulung – “ÜLU” Plan für die Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen der Zweiradmechatroniker und Fahrradmonteure der Grundstufen 2024. Die Einladungen und Gebührenbescheide werden ca. 4 – 6 Wochen vorher verschickt.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Ülu-Übersicht-2024-4
Freistellungsantrag Berufsschule Formblatt-Freistellungsantrag
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Beschlüsse HWK Berlin
Zweiradmechatroniker – Fahrradmonteure HWK-Amtliche-Bekanntmachung-06-2017
Zweiradmechaniker 12170-01 / 02 HWK-Amtliche-Bekanntmachung-04-2013
Zweiradmechatroniker 12172-01 / 02 HWK-Amtliche-Bekanntmachung-12-2015
Fahrradmonteure 12171-00 HWK-Amtliche-Bekanntmachung-04-2013
Fördervoraussetzungen ÜLU Fördervoraussetzungen für die ÜLU
Ansprechpartner für alle ÜLU’s ist der Obermeister Detlef Falk
falk@zweiradmechaniker-innung-berlin.org
ÜLU Förderung Bund
Die Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen der Fachstufe werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestagsgefördert.
ÜLU Förderung im Land Berlin
Die Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen der Grund- und Fachstufen werden vom Land Berlin / Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung aufgrund eines Senatsbeschlusses gefördert.
Belehrung zur Einhaltung des Landesmindestlohns
Seit dem 17.07.2022 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,00 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)*. Am 01.05.2024 erfolgte eine Anpassung der Höhe des Landesmindestlohns von 13,00 Euro auf 13,69 Euro und liegt damit unverändert über dem Bundesmindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.
* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz – LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)
** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).
ÜLU Förderung im Land Brandenburg
Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und durch ESF-Förderprogramme (Förderperiode 2021 – 2027) gefördert. Ziel der Richtlinie ist es, Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen. Das Vorhaben dient dazu, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu verbessern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung zu steigern. Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen dienen der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im Handwerk.
Ziele und (erwartete) Ergebnisse: Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem auf der Grundlage der PAV-Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie – Förderung von Teilnehmenden an überbetrieblichen Kursen im Handwerk im Jahr 2024 und deren Internatsunterbringung.
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg
Europäischen Kommission: www.ec.europa.eu
Berufsschlüssel
Fahrradmonteur: 12171-00
Zweiradmechatroniker: Fachrichtung Fahrradtechnik 12172-01
Zweiradmechatroniker: Fachrichtung Motorradtechnik 12172-02
Zweiradmechatroniker und Fahrradmonteure
Grundstufe
Zweiradmechatroniker
Fachstufe
Fachrichtung Motorradtechnik
- ZR-M1-16 Service und Wartung (40Stunden)
- ZR-M2-16 Herstellen und Anpassen von Fahrzeugen (40 Stunden)
- ZR-M3-16 Diagnose von Motorradsystemen (40 Stunden)
- ZR-M4-16 Instandsetzen von Motorradbaugruppen (40 Stunden)
Fachrichtung Fahrradtechnik und Fahrradmonteure
- ZR-F1-16 Herstellen und Montieren eines Fahrrades (40 Stunden)
- ZR-F2-16 Service und Wartungsarbeiten (40 Stunden)
- ZR-F3-16 Kommunikation mit Kunden (40 Stunden)
- ZR-F4-16 Instandsetzen von Fahrradkomponenten (40 Stunden)
Fakultativ
- Maschinelles Bearbeiten
- Prüfungsvorbereitungskurse – Metall
- Prüfungsvorbereitungskurse – Motorradtechnik
- Prüfungsvorbereitungskurse – Fahrradtechnik