Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Zweiradmechaniker-Handwerk
Prüfungsvorbereitung Winter 2024
Die Zweiradmechaniker Innung Berlin bietet wie schon in den vergangenen Jahren
vor den Gesellenprüfungen der Zweiradmechatroniker und Fahrradmonteure Prüfungsvorbereitungen in der Schulungsstätte Bernau an. Die genauen Termin stehen noch nicht fest. Zeit Fenster: Januar – Februar 2024
Prüfungsvorbereitung Metall AP / GP1 525.- EUR
Maschinelles Bearbeiten GP2 (Drehen) 525.- EUR
Prüfungsvorbereitung Motorrad GP2 495.- EUR
Prüfungsvorbereitung GP1 495.- EUR
Prüfungsvorbereitung Fahrrad AP/GP2 495.- EUR
Änderungen und Zusatztermine möglich.
Innungsmitglieder erhalten 50.- € Rabatt
Anmeldungen bitte an: falk@zweiradmechaniker-innung-berlin.org
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Grundstufen 2023
Hier ist der neue Schulung – “ÜLU” Plan für die Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen der Zweiradmechatroniker und Fahrradmonteure der Grundstufen 2023. Die Einladungen und Gebührenbescheide werden ca. 4 – 6 Wochen vorher verschickt.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Ülu-Übersicht-2023-3
Freistellungsantrag Berufsschule Formblatt-Freistellungsantrag
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Beschlüsse HWK Berlin
Zweiradmechatroniker – Fahrradmonteure HWK-Amtliche-Bekanntmachung-06-2017
Zweiradmechaniker 12170-01 / 02 HWK-Amtliche-Bekanntmachung-04-2013
Zweiradmechatroniker 12172-01 / 02 HWK-Amtliche-Bekanntmachung-12-2015
Fahrradmonteure 12171-00 HWK-Amtliche-Bekanntmachung-04-2013
Fördervoraussetzungen ÜLU Fördervoraussetzungen für die ÜLU
Ansprechpartner für alle ÜLU’s ist der Obermeister Detlef Falk
falk@zweiradmechaniker-innung-berlin.org
ÜLU Förderung Bund
Die Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen der Fachstufe werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestagsgefördert.
ÜLU Förderung im Land Berlin
Die Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen der Grund- und Fachstufen werden vom Land Berlin / Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung aufgrund eines Senatsbeschlusses gefördert.
Belehrung zur Einhaltung des Landesmindestlohns
Seit dem 17.07.2022 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,00 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)* und liegt damit über dem Bundesmindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.
* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz – LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30) ** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).
ÜLU Förderung im Land Brandenburg
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung.
Im Land Brandenburg wird mit den ESF – Förderprogrammen in der Förderperiode 2014 – 2020 das Ziel verfolgt, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und Bildung, Fachkräftesicherung und Integration in Arbeit zu fördern. Der ESF trägt so auch zur Armutsbekämpfung und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei.
Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Kofinanziert von der Europäischen Union.
Europäischen Kommission: www.ec.europa.eu
Berufsschlüssel
Fahrradmonteur: 12171-00
Zweiradmechatroniker: Fachrichtung Fahrradtechnik 12172-01
Zweiradmechatroniker: Fachrichtung Motorradtechnik 12172-02
Zweiradmechatroniker und Fahrradmonteure
Grundstufe
Zweiradmechatroniker
Fachstufe
Fachrichtung Motorradtechnik
- ZR-M1-16 Service und Wartung (40Stunden)
- ZR-M2-16 Herstellen und Anpassen von Fahrzeugen (40 Stunden)
- ZR-M3-16 Diagnose von Motorradsystemen (40 Stunden)
- ZR-M4-16 Instandsetzen von Motorradbaugruppen (40 Stunden)
Fachrichtung Fahrradtechnik und Fahrradmonteure
- ZR-F1-16 Herstellen und Montieren eines Fahrrades (40 Stunden)
- ZR-F2-16 Service und Wartungsarbeiten (40 Stunden)
- ZR-F3-16 Kommunikation mit Kunden (40 Stunden)
- ZR-F4-16 Instandsetzen von Fahrradkomponenten (40 Stunden)
Fakultativ
- Maschinelles Bearbeiten
- Prüfungsvorbereitungskurse – Metall
- Prüfungsvorbereitungskurse – Motorradtechnik
- Prüfungsvorbereitungskurse – Fahrradtechnik